Rechtsprechung
BGH, 14.10.2011 - AK 17/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 Nr 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Untersuchungshaft und deren Fortdauer: Verdacht der Mitgliedschaft eines deutschen Staatsbürgers in der terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistan" - Wolters Kluwer
Anordnung und Fortdauer einer Untersuchungshaft aufgrund eines Verdachts auf Mitgliedschaft in der "Islamischen Bewegung Usbekistan"
- rewis.io
Untersuchungshaft und deren Fortdauer: Verdacht der Mitgliedschaft eines deutschen Staatsbürgers in der terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistan"
- ra.de
- rewis.io
Untersuchungshaft und deren Fortdauer: Verdacht der Mitgliedschaft eines deutschen Staatsbürgers in der terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistan"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung und Fortdauer einer Untersuchungshaft aufgrund eines Verdachts auf Mitgliedschaft in der "Islamischen Bewegung Usbekistan"
- rechtsportal.de
Anordnung und Fortdauer einer Untersuchungshaft aufgrund eines Verdachts auf Mitgliedschaft in der "Islamischen Bewegung Usbekistan"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Untersuchungshaft für Terrorverdächtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 18.02.2011 - 2 BGs 64/11
- BGH, 14.10.2011 - AK 17/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2009 - StB 52/09
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Inlandsbezug); …
Auszug aus BGH, 14.10.2011 - AK 17/11
b) Der Beschuldigte, der als deutscher Staatsangehöriger auch für in Pakistan begangene mitgliedschaftliche Betätigungshandlungen nach § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB deutscher Strafgewalt unterliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StPO § 129b Anwendbarkeit 1; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267), ist dringend verdächtig, seit dem 1. September 2009 Mitglied der "Islamischen Bewegung Usbekistan" zu sein:. - BGH, 31.07.2009 - StB 34/09
Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts; …
Auszug aus BGH, 14.10.2011 - AK 17/11
b) Der Beschuldigte, der als deutscher Staatsangehöriger auch für in Pakistan begangene mitgliedschaftliche Betätigungshandlungen nach § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB deutscher Strafgewalt unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StPO § 129b Anwendbarkeit 1; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267), ist dringend verdächtig, seit dem 1. September 2009 Mitglied der "Islamischen Bewegung Usbekistan" zu sein:.
- BGH, 22.10.2012 - StB 12/12
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der …
Der Senat hatte zuvor im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121 f. StPO mit Beschlüssen vom 14. Oktober 2011 ( AK 17/11) und 31. Januar 2012 (AK 3/12) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet und darin den dringenden Tatverdacht mit Blick auf die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten bejaht. - AG Emmendingen, 01.10.2014 - 5 Cs 500 Js 21795/13
Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung und Beweisführung durch Datenauslese
Daran ändere selbst die Tatsache nichts, dass die beiden Nebenklägervertreter die Verwertung der staatsanwaltschaftlichen Berufung beantragt hätten (10 Ns 500 Js 83210/10 - AK 17/11).